Die Familie des Germanicus

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Autor: Theodor Mommsen
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Titel: Die Familie des Germanicus
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aus: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie, Band 13, S. 245-265
Herausgeber: Emil Hübner
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Erscheinungsdatum: 1878
Verlag: Weidmannsche Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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DIE FAMILIE DES GERMANICUS.

Die Altersverhältnisse der Kinder des Germanicus haben in neuester Zeit mehrfach die Forscher beschäftigt; und mit gutem Grund. Denn die Beweisführung Eckhels[1], bei deren Ergebnissen wir uns bis dahin beruhigt hatten, hat mehrere wichtige Momente aus den Augen gelassen und ist unhaltbar, wie dies namentlich Froitzheim in verschiedenen Abhandlungen[2] dargethan hat. Zu einem genügenden Abschluss aber haben diese Erörterungen meines Erachtens nicht geführt; und doch ist der Gegenstand sowohl für die thatsächliche Kenntniss der Geschichte der augustischen Zeit wie für die richtige Würdigung unserer Gewährsmänner, insonderheit des Tacitus, nicht ohne Bedeutung. Es wird gestattet sein die Frage noch einmal aufzunehmen, wenn auch vielleicht nach der Beschaffenheit unserer Quellen ein schlechthin sicheres Ergebniss überhaupt hier nicht zu gewinnen ist.

Germanicus, der Sohn des Stiefsohnes des Augustus Nero Drusus (geb. 716) und seiner Schwestertochter, der jüngeren Antonia (geb. 718), ward geboren am 24. Mai 739. Denn da er nach Sueton (Gai. 1) am 10. October 772/19 starb annum agens aetatis quartum et tricensimum, so fällt seine Geburt zwischen 10. October 738 und 9. October 739; den Geburtstag haben die Arvalacten des Jahres 38 kennen gelehrt[3]. – Seine Gattin Vipsania Agrippina [246] ist entsprossen aus der Ehe des M. Agrippa und der Tochter des Augustus Julia. Diese Ehe wurde bekanntlich geschlossen im J. 733 und aufgelöst durch den Tod des Mannes im März 742. Von den fünf Kindern, die derselben entstammten, sind die Geburtsjahre der drei Söhne bekannt: Gaius kam zur Welt 734, Lucius in der ersten Hälfte des J. 737, Agrippa nach des Vaters Tode 742, nicht aber die der beiden Töchter, der Vipsania Julia, der späteren Gemahlin des Paullus, und unserer Vipsania Agrippina, der Gattin des Germanicus. Dass Julia die ältere, Agrippina die jüngere war, ergiebt sich mit Sicherheit aus der Folge, in welcher der in diesen Dingen durchaus sorgfältige Suetonius (Aug. 64) sie aufzählt. Man wird ferner annehmen dürfen, dass der römischen Sitte gemäß auch in dieser Ehe die Gattin nicht älter gewesen sein wird als der Ehemann. Danach kann das Geburtsjahr der Agrippina mit Sicherheit in das Triennium 739–741, mit Wahrscheinlichkeit auf 740 oder 741 angesetzt werden. Dass der Geburtstag zwischen den 12. und den 27. October fällt, haben die Arvalacten ergeben[4].

Wann die Ehe abgeschlossen ward, wird unmittelbar nicht berichtet, wahrscheinlich aber 758/5; denn das erste Kind daraus wurde, wie wir sehen werden, Mitte 759/6 geboren, und ein noch früherer Termin ist wenig wahrscheinlich, da Germanicus am 24. Mai 5 erst sein zwanzigstes Lebensjahr begann. Gelöst wurde die Ehe durch den Tod des Gatten, der, wie gesagt, am 10. October 772/19 erfolgte. – Entsprossen sind aus derselben [247] neun Kinder[5], von denen drei in zartem Alter starben, sechs den Vater überlebten[6]. Wir zählen dieselben auf.

1. Nero, geboren wahrscheinlich Mitte 759/6. Dass derselbe am 7. Juni 773/20 die Männertracht empfing, steht durch ein Fragment der Fasten von Ostia[7] fest. Damals war er, nach Tacitus (ann. 3, 29) Angabe, schon über die Kinderjahre hinaus (iam ingressus iuventam), hatte also vermuthlich das vierzehnte Lebensjahr, den rechtlichen Termin der Pubertät, kurz vorher überschritten, womit wir für seine Geburt auf Mitte 759/6 kommen. Dafür spricht weiter, dass bei der Aufstellung des Bogens von Pavia, die zwischen 26. Juni 760/7 und 26. Juni 761/8 erfolgte, schon der zweite Sohn geboren war. Schlechthin unmöglich ist es allerdings nicht, die Geburt des Nero und somit auch die Ehe der Aeltern um ein Jahr hinabzurücken. Tiberius konnte es zweckmässig finden die Anlegung des Männergewandes für den ältesten Sohn des kurz vorher gestorbenen, tief betrauerten Germanicus ebenso zu beschleunigen, wie dies später fur den nachmaligen Kaiser Nero geschah; und dass Tacitus die iuventa mit Rücksicht nicht auf die übliche Altersgrenze, sondern auf den conventionellen Anfangstermin gesetzt hat, erscheint wohl zulässig. Indess ist es doch wenig glaublich, dass eine Persönlichkeit wie Tiberius für seinen Enkel zu denselben Mitteln gegriffen haben soll, wie sie die jüngere Agrippina für ihren Sohn verwandte; während es in Betreff der allerdings auffallend frühen Verheirathung des Germanicus wenig Unterschied macht, ob man sie auf den Anfang oder auf den Schluss seines zwanzigsten Lebensjahres ansetzt.

2. Drusus, geboren in der zweiten Hälfte des J. 760/7 oder der ersten des J. 761/8, wie dies sich aus dem Gesagten ergiebt.

3. Tiberius geboren 761/8–763/10
4. Sohn unbekannten Namens

Dass zwei Kinder des Germanicus als infantes starben, sagt Sueton (Gai. 7); und aus dem Gegensatz, in welchen er diese bringt zu dem, wie wir sehen werden, im zweiten Lebensjahr, [248] iam puerascens gestorbenen ersten Gaius, erhellt, dass das im Gebrauch bekanntlich sehr schwankende Wort infans hier im eigentlichen Sinn steht und den Tod im ersten Lebensjahr anzeigt. Ueber die Zeit der Geburt dieser beiden früh verstorbenen Kinder fehlt es an Zeugnissen; doch wird die weitere Untersuchung ergeben, dass von 764/11 an bis zum Tode des Germanicus sie nicht geboren sein können und also kein anderer Platz für sie offen bleibt als die zwischen der Geburt des Drusus und der des älteren Gaius liegende Frist 761–763. Dass es zwei Söhne waren, ergiebt sich aus den im julischen Ustrinum aufgefundenen Denksteinen C.I.L. VI 888: Ti. Caesar Germanici Caesaris f. hic crematus est und 890: … [Caes]ar [Ge]rmanici f. hic crematus est; denn nach dem, was über das Ende der fünf andern Söhne bekannt ist, kann der letztere auf keinen derselben bezogen werden. Den Namen des einen erfahren wir aus der Inschrift; der des andern ist nicht überliefert.

5. Gaius der ältere, geboren nach Sueton (Gai. 8) zu Tibur etwa ein Jahr vor seinem jüngeren gleichnamigen Bruder, also, da dieser 31. October 765/12 geboren ward, in der ersten Hälfte des J. 764. Auch sein Denkstein fand sich in dem Ustrinum C.I.L. VI 889: C. Caesar Germanici f. hic crematus est; denn der jüngere, zum Principat gelangte Bruder hätte, wie Henzen dazu mit Recht bemerkt, unmöglich bloß als Sohn seines Vaters bezeichnet werden können. Dies ist der Knabe, den Sueton (Gai. 7.8) im Gegensatz zu den beiden infantes verstorbenen Brüdern bezeichnet als verstorben iam puerascens und von dessen ungewöhnlicher Anmuth (insignis festivitas, amabilis pueritia) er berichtet: cuius effigiem habitu Cupidinis in aede Capitolinae Veneris Livia dedicavit, Augustus in cubiculo suo positam quotiens introivit, exosculabatur, was alles auf einen im zweiten Lebensjahr verstorbenen Knaben sehr wohl bezogen werden kann[8].

[249] 6. Gaius der jüngere, der spätere Kaiser, geboren 31. August 765/12 und zwar, wie Sueton (Gai. 8) mit einer bei unsern Gewährsmännern nur zu seltenen gründlichen Kritik nachweist, weder in Tibur noch im Rheinland, sondern, wie es die acta der Zeit angaben, in Antium. Bekanntlich begleitete dieser jüngste Sohn die Mutter, als sie dem Vater in das Lager folgte, und wuchs im Lager auf; daher scheint die Meinung sich früh festgesetzt zu haben, dass er im Lager geboren sei. Wir finden sie in den unter seiner Regierung entstandenen Versen, die Sueton a. a. O. mittheilt, ebenso bei dem älteren Plinius und, ohne Zweifel aus diesem, bei Tacitus[9], was wieder eine Warnung ist dessen Autorität in diesen Untersuchungen nicht für unfehlbar zu halten.

Bald nach Gaius Geburt, zu Anfang des J. 766/13, verließ Germanicus Rom und übernahm das Commando am Rhein: qui res Augusti memoriae mandarunt, sagt Suetonius a. a. O., Germanicum exacto consulatu in Galliam missum consentiunt iam nato Gaio. Seine Gattin blieb zunächst in Rom und begab sich erst im Mai des J. 767/14 zu ihm, wie dies hervorgeht aus dem von Sueton ebendaselbst mitgetheilten, von dem Kaiser Augustus wenige Monate vor seinem Tode an sie gerichteten Briefe: puerum Gaium XV k. Iun. [= 18. Mai] si dii volent ut ducerent Talarius et Asillius, heri cum iis constitui. mitto praeterea ex servis meis medicum, quem scripsi Germanico si vellet ut retineret. valebis, mea Agrippina, et dabis operam, ut valens pervenias ad Germanicum [250] tuum. Nach dieser durchaus sicheren Beweis machenden Urkunde lebte Agrippina von Anfang 766/13 bis Mai oder Juni 767/14 von ihrem Gatten getrennt; dass während dieser Frist sie sich in das Lager oder er sich nach Rom begeben habe, wird nirgends angedeutet und ist bei den unruhigen Zuständen am Rhein wenig wahrscheinlich. Nach der Wiedervereinigung der Gatten verweilten beide mehrere Jahre im Rheinland, bis Germanicus nach vierjähriger Commandoführung[10] abberufen ward und Ende 769/16 oder wahrscheinlicher im Frühjahr 770/17 nach Rom zurückkehrte, wo er am 22. Mai des J. 17 triumphirte[11]. Inwiefern diese Rückkehr mit der Uebernahme des Consulats für das J. 18 in Verbindung steht, ist aus dem verwirrten taciteischen Bericht nicht mit Sicherheit zu entnehmen[12]. — Bekanntlich ging dann Germanicus am [251] Ende desselben Jahres nach dem Orient ab — er trat sein zweites Consulat am 1. Jan. 18 auf der Reise dahin in Nikopolis in Achaia an — und starb in Antiochia in Syrien am 10. October 773/19.

Den späteren Jahren der Ehe sind die drei Töchter

7. Julia Agrippina
8. Julia Drusilla
9. Julia Livilla, gewöhnlich Julia schlechtweg,

entsprossen[13] und es ist nun deren Geburtszeit nach Möglichkeit festzustellen.

Dass die drei Schwestern in der oben bezeichneten Weise aufeinander gefolgt sind, zeigt schon die Reihe der drei Namen auf einer Münze des Gaius[14] und bei Sueton (Aug. 17, Gai. 7); ausserdem erweist Agrippina sich als die älteste dadurch, dass sie fünf Jahre vor den Schwestern heirathete[15]), während Julia ausdrücklich von Tacitus[16]) bezeichnet wird als geboren novissimo partu.

Den Ort der Geburt können wir von allen dreien mit Sicherheit [252] bestimmen. Agrippina ist bekanntlich in Köln zur Welt gekommen, das in Folge dessen späterhin Colonialrecht und den Namen colonia Agrippina erhielt[17]). — Drusilla muss die Tochter sein, auf deren Geburt sich die in Treveris vico Ambitarvio supra Confluentes dedicirten Altäre[18] mit der Aufschrift ob Agrippinae puerperium [253] bezogen. Diese sonst nicht erwähnte Oertlichkeit genau zu bestimmen gestatten die uns vorliegenden Daten nicht[19]; aber wer die allgemeinen Verhältnisse erwägt, wird nicht daran zweifeln, dass er oberhalb Coblenz auf den Höhen der untern Mosel zu suchen ist. Als regelmäßiger Aufenthaltsort für eine Dame des kaiserlichen Hauses, die ihrem Gatten in das gallisch-germanische Hauptquartier gefolgt war, erscheint die Oertlichkeit wohl gewählt; eine dort angelegte Villa hat nicht blos größere Annehmlichkeit als die damals ohne Zweifel noch sehr primitiven großen Militärlager bei Köln und Xanten, sondern auch die nächste stehende Verbindung mit dem rechten Rheinufer und den den Sommer hindurch dort regelmäßig verweilenden Armeen. Denn wenn, wie der gleichzeitige Strabon berichtet[20], die Rheinbrücke, über welche die der Zeit in Germanien kriegführenden Feldherren mit Gallien regelmäßig communicirten, im Gebiet der Trevirer geschlagen war, so kann dies, zumal nach der Ansiedelung der Nemeter, Vangionen und Ubier, den Rhein nur in der Gegend zwischen Andernach und Bingen berührt haben[21] und irgendwo in dieser Gegend, sei es bei Coblenz selbst, sei es unfern davon ober- oder unterhalb der Moselmündung, muss die von Strabon erwähnte Rheinbrücke sich befunden haben. Es ist daher auch sicher an dieselbe Villa zu denken, wenn Germanicus bei Tacitus (ann. 1, 41) seine Gattin von Köln in das Gebiet der Trevirer sendet, um dort ihr Wochenbett zu halten. — Agrippina also und Drusilla sind die beiden Töchter, welche nach Sueton Agrippina im Rheinland geboren hat. — Die jüngste Tochter ist nach Tacitus (ann. 2, 54) ausdrücklicher Angabe von Agrippina während der Reise von Italien nach dem Orient in Lesbos geboren.

[254] Der Geburtstag der Agrippina war nach dem Zeugniss der Arvaltafeln[22]) und der Fasten von Antium[23]) der 6. November. Die der beiden andern Schwestern sind nicht überliefert[24].

Hinsichtlich der Geburtsjahre liegen zwei ausdrückliche Zeugnisse vor, dasjenige Suetons, wonach die drei Töchter geboren sind in drei auf einander folgenden Jahren[25], und das des Tacitus (a. a. O.), welcher die Geburt der jüngsten Tochter bei dem Anfang des J. 18 berichtet. Germanicus tritt am 1. Januar 18 in Achaia das Consulat an und begiebt sich von da über Athen und Euboea nach Lesbos, ubi Agrippina novissimo partu Iuliam edidit. Auf der Combination dieser beiden Berichte beruht Eckhels Aufstellung, dass Agrippina im Jahre 16, Drusilla im Jahre 17 geboren seien. Aber Froitzheim hat mit Recht erinnert, dass die durchaus gesicherte Geburt der Drusilla in Germanien damit schlechthin unvereinbar ist; denn wenn Agrippinas Geburtstag der 6. Nov. 16 ist, kann ihre jüngere Schwester nicht vor September 17 geboren sein, und Germanicus und Agrippina waren wenigstens seit dem Mai dieses Jahres wieder in Rom. Aber auch was anderweitig über die Zeit der Geburt der Drusilla sich ergiebt, verträgt sich mit jenen Ziffern nicht; denn wenn fünf Kinder des Germanicus bei dessen Triumph am 22. Mai des J. 17 mit aufzogen[26], so muss [255] Drusilla damals bereits geboren gewesen sein. Endlich und vor allem ist es physisch unmöglich in dem Zeitraum vom 6. November 16 bis Anfang 18 drei successive Geburten derselben Mutter anzusetzen. Ein Fehler also steckt auf jeden Fall in dem einen oder dem andern der beiden Berichte; und in der That liegt bei Tacitus die Berichtigung nahe genug. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Germanicus seine hochschwangere Gemahlin der stürmischen Ueberfahrt[27] und der beschwerlichen Winterreise ausgesetzt haben soll, um dann auf Lesbos so lange mit ihr zu verweilen, bis sie ihn auf der Weiterreise begleiten konnte. Vielmehr hat es alle Wahrscheinlichkeit, dass er die Gattin noch in der besseren Jahreszeit voraussandte, um das Wochenbett auf Lesbos abzuhalten; und unter dieser Voraussetzung kann die Geburt der dritten Tochter sehr wohl Ende 17 fallen, Germanicus Ankunft auf Lesbos aber und die Weiterreise der beiden Ehegatten in die ersten Monate des J. 18. Allerdings ist dies Resultat nicht auf dem Wege der Interpretation zu gewinnen, da Tacitus, wenn er diesen Sachverhalt darstellen wollte, wenigstens ediderat hätte schreiben müssen; aber es ist ein leichter Irrthum, dessen gleichen bei Tacitus keineswegs selten sind.

Wenn also Julia am Ausgang des J. 17 geboren wurde, so bringt dies in Verbindung mit dem continuum triennium Suetons die Geburt der Drusilla auf die letzten Monate des J. 16 und die der Agrippina auf den 6. November 15. Dies stimmt sehr wohl zu dem, was über Zeit und Ort von Drusillas Geburt anderweitig feststeht, und ebenso zu den über die Ereignisse des Jahres 15 vorliegenden Berichten. Aus diesen erhellt, dass am Ende des Sommerfeldzugs, etwa im September oder October, Agrippina sich in dem Lager bei Xanten befand und als die falsche Alarmnachricht über Caecinas Niederlage dort anlangte, sie durch ihre Energie das vorzeitige Abbrechen der Rheinbrücke verhinderte[28]; und dies erklärt, weshalb sie ihr Wochenbett in diesem Jahre nicht in ihrer gewöhnlichen ziemlich entfernten Residenz bei Coblenz, sondern in dem näher gelegenen Köln abgehalten hat.

So weit stimmen also die überlieferten Nachrichten in der Art zusammen, dass Suetons kritischer Bericht sich durchaus und [256] vollständig bewährt, die übrigen Angaben aber mit diesem entweder übereinstimmen oder ohne arge Gewaltsamkeit auszugleichen sind. Aber eine Meldung ist freilich noch zurück, bei der leichte Mittel nicht helfen. Ich meine die bekannte Erzählung des Tacitus, dass Germanicus in Folge der Meuterei der kölnischen Besatzung nach dem Tode des August seinen zweijährigen Sohn Gaius und seine schwangere Gattin aus dem Lager in des Gebiet der Trevirer schickt[29] und, als die aufständische Truppe sich unterwirft und um die Rückkehr der Abreisenden bittet, zwar den Sohn, nicht aber die Gattin zurückkehren lässt, da deren Entbindung nahe bevorstand[30].

Die Epoche dieser Vorgänge ist der Spätherbst des J. 14 oder auch der Anfang des Winters 14 auf 15. Germanicus empfängt die Nachricht von dem Ableben des Augustus (19. August) in Gallien, offenbar in Lyon, die vier niedergermanischen Legionen in ihrem Sommerlager im Gebiet der Ubier. Hier bricht der Aufstand aus. Germanicus begiebt sich auf die Nachricht davon in jenes Lager und beschwichtigt ihn; die Legionen werden in die Winterlager geführt, zwei wie es scheint in die Castra vetera (Xanten), die zwei andern nach der Stadt der Ubier, dem spätern Köln[31]. [257] Germanicus selbst geht ab zu den obergermanischen Legionen. Gleichzeitig revoltirt das bei den Chauken stehende Detachement; doch wird auch diese Meuterei unterdrückt und dasselbe ebenfalls in das Winterlager geführt. Germanicus geht, nachdem er die obergermanischen Truppen in Pflicht genommen hat, zurück nach Köln. Es trifft die vom Senat an Germanicus nach dem Tode des Augustus abgeordnete Gesandtschaft ein, geführt von Plancus. Ihr Erscheinen ist das Signal zu einer neuen und schwereren Meuterei, deren Ausbruch den Feldherrn veranlasst die Gattin und den Sohn in das Gebiet der Trevirer zu senden; und in Folge dieser Wegsendung gelingt es ihm der Meuterer Herr zu werden, welche die Rückkehr der eben Entfernten erbitten. — Chronologisch genau lassen diese Vorgänge sich nicht fixiren; doch dürfte nach dem ganzen Verlauf der Erzählung die Wegsendung der Agrippina und ihres Sohnes erst einige Monate nach dem Tode des Augustus erfolgt sein.

Versuchen wir diesen Bericht mit dem zu vereinigen, was wir anderweitig über die von der Agrippina gebornen Kinder erfahren, so liegt es am nächsten denselben auf die älteste Tochter zu beziehen. Aber die Annahme, dass bald nach jener Meuterei die Julia Agrippina geboren worden ist, führt in ein Gewebe von Widersprüchen und Unwahrscheinlichkeiten, aus denen ein Ausgang nicht zu finden ist. Agrippinas Geburtstag wäre danach der 6. November 14; aber Sueton setzt die Geburt der drei Töchter in drei auf einander folgende Jahre und es ist schlechterdings [258] unmöglich Livilla auf das J. 16 zu bringen. — Ferner ist die Mutter Agrippina, wie früher gezeigt ward (S. 250), nicht vor dem Mai des J. 14 nach längerer Trennung wieder mit ihrem Gatten zusammengetroffen; wie konnte die gleichnamige Tochter am 6. November desselben Jahres zur Welt kommen? Ein Zusammentreffen der Gatten im Winter 13/14 ist zwar nicht schlechthin undenkbar, aber nach der Lage der Sache in hohem Grade unwahrscheinlich. Endlich und vor allem verlässt Agrippina das Lager in Köln und begibt sich in das Gebiet der Trevirer, um an einem ruhigen Ort fern von dem Hauptquartier ihre Entbindung zu erwarten. Aber die Tochter Agrippina ist ja eben in Köln geboren!

Wie man sieht, ist die Verlegenheit gross. Es fragt sich, welche Abhülfe sich bietet.

Bergks Annahme, dass Tacitus über den Geburtsort der Agrippina irre, ist ohne Zweifel von allen die am wenigsten zu billigende; denn theils hebt sie von den drei Bedenken nur eins, theils ist die Angabe über den Geburtsort der Agrippina mit der Gründung der Colonie und dem Namen derselben so nothwendig verknüpft, dass nur ein Anfänger in der historischen Kritik so am gesunden Fleisch operiren konnte.

Froitzheims Unterstellung, dass Agrippina nach Beschwichtigung der Meuterei sofort wieder nach Köln zurückgekehrt sei, ist wenig besser. Auch hier bleiben von den drei Steinen des Anstosses zwei bestehen und der dritte wird in einer Weise beseitigt, dass selbst wer die Autorität des Tacitus nicht überschätzt, dagegen Einspruch erheben muss. Vergebens versucht Froitzheim sich gegen Tacitus auf Dio zu stützen. Nach dessen Darstellung werden die Gattin und der Sohn des Germanicus von den meuternden Soldaten aufgegriffen; die Gemahlin lassen sie, da sie schwanger war, auf seine Bitte wieder los, halten aber den Sohn fest. Wie man auch über das Verhältniss dieser Erzählung zu der taciteischen urtheilen mag [32], so läuft doch jene wie diese [259] augenscheinlich aus auf die schliessliche Abreise der schwangeren Gattin aus dem Lager; und wenn Agrippina in der That nach Köln zurückgekehrt ist und dort ihr Wochenbett gehalten hat, so haben beide Historiker ungefähr so erzählt, wie wenn man von Friedensverhandlungen berichtet und deren Abbruch und die Kriegserneuerung weglässt.

Ich habe weiter die Möglichkeit erwogen, ob einer der beiden früh verstorbenen Söhne des Germanicus (S. 247) im Herbst des J. 14 geboren sein könne. Die Schwierigkeiten bei dieser Annahme [260] sind geringer als bei den oben erörterten Ausgleichsversuchen; aber befriedigend ist auch dieser Ausweg nicht. Nicht blos muss alsdann ein Aufenthalt des Germanicus in Rom oder der Agrippina im Lager im Winter 13 auf 14 angenommen werden, sondern auch ein Irrthum Suetons in der sonst durchaus sich bewährenden Auseinandersetzung Gai. 8. Diese dreht sich darum, dass Agrippina während ihres Aufenthalts in Germanien nur zwei Töchter und keine Söhne geboren hat; ja Sueton giebt sich noch die Mühe auseinanderzusetzen, dass der Ausdruck puerperium auf der von Plinius angeführten rheinischen Weihinschrift auch die Entbindung von einer Tochter bezeichnen könne[33], war also der Meinung, dass, nachdem er diese Inschrift als den Gaius nichts angehend erwiesen hatte, nichts übrig bleibe als sie auf die Geburt einer Tochter zu beziehen.

Wer die Ueberlieferung, wie sie liegt, einfach festhalten will, muss annehmen, dass diese Schwangerschaft der Agrippina mit einer Frühgeburt geendet hat. Damit würde in der That Alles in Ordnung kommen. Dass das todtgeborne Kind bei Sueton nicht mitgezählt wird, ist ebenso in der Ordnung, wie dass Tacitus von dem Ausgang der Schwangerschaft schweigt. Aber es bedarf der Ausführung nicht, wie bedenklich eine derartige Rettung ist.

Von Freunden, denen ich diese Untersuchung vorgelegt habe, ist die Frage aufgeworfen worden, ob die unter dem J. 14 berichtete Schwangerschaft nicht in Zusammenhang stehen könne mit der irrthümlichen Ansetzung des Geburtsorts des Gaius bei Plinius und nach ihm bei Tacitus. Aber diese Frage wird verneint werden müssen. Falls Plinius die Geburtszeit des Gaius überhaupt fixirte, wozu eine besondere Veranlassung für ihn, so viel wir sehen, nicht bestand, und falls er in seinem Irrthum consequent war, was doch auch nichts weniger als gewiss ist, konnte er freilich den richtigen Tag (31. Aug. 12) nicht setzen; denn dass Germanicus erst Anfang des J. 13 in Germanien eintraf, musste er wissen. Aber noch viel weniger kann er des Gaius Geburt auf den Herbst 14 gesetzt und daraus die Schwangerschaft combinirt haben; denn die Figur des kleinen Caligula spielt ja [261] in der Schilderung der Meuterei bereits eine wesentliche Rolle. Dagegen mochte er dessen Geburt auf den Herbst des J. 13 bringen; dass Agrippina ihrem Gatten erst später nach Gallien gefolgt war, kann ihm unbekannt geblieben sein. Mit der Geburtszeit der Töchter aber steht die Ansetzung derjenigen des Gaius in gar keinem ursachlichen Zusammenhang. Man wird also darauf verzichten müssen das fragliche Factum als ein Corollar jenes erwiesenen Irrthums zu betrachten.

Es bleibt also wohl nur übrig in der taciteisch-dionischen Schilderung des Soldatenaufstandes im Winter des J. 14 die Schwangerschaft der Agrippina als einen falschen Zug zu betrachten, den derjenige ältere Annalist, welchem Tacitus und Dio hier folgen, in die Erzählung hineingetragen hat. Aber auf einfache Ausmalung geht er gewiss nicht zurück; so viel ich finde sind die Geschichtsschreiber dieser Zeit von dieser den älteren Annalisten so geläufigen Operation durchaus freizusprechen[34]. Vielmehr muss irgend eine reale Thatsache hier, wenn auch in falscher Verknüpfung, nothwendig zu Grunde liegen. Undenkbar ist es nicht, dass Germanicus einen solchen Vorwand gebraucht hat, um seine Gattin aus der Gewalt der Meuterer zu bringen. Dass er seinen zweijährigen Sohn in dem aufrührerischen Lager weniger gefährdet hielt als seine Gattin, ist an sich sehr begreiflich, auch wenn die Schwangerschaft nicht hinzutrat. Aber dass der Urheber dieser Relation seine Quelle in dieser Weise missverstanden und was nur Vorwand war, als thatsächlich geschehen nacherzählt haben soll, ist nicht gerade wahrscheinlich. Eher mochte sich die Vermuthung empfehlen, dass dem Annalisten, auf den diese Erzählung zurückgeht, die beiden Lagerscenen, in denen Agrippina eine Rolle gespielt hat, die Mainzer des J. 14 und die Xantener des J. 15, in der Erinnerung durch einander gelaufen sind. Wenn unsere Ansetzungen das Rechte getroffen haben, so war Agrippina nicht bei der ersten, aber wohl bei der zweiten ihrer Entbindung nahe; es erscheint nicht undenkbar, dass dieser Zug irrthümlich auf den ersten Auftritt übertragen worden ist. Gewiss ist auch dies nur ein Nothbehelf; aber wo schlechthin keine Pforte zu finden ist, muss man sich wohl entschliessen über den Zaun zu klettern.

[262] Schließlich soll noch die Wahl der Namen, welche den Kindern des Germanicus beigelegt worden sind, kurz erwogen werden.

Was zunächst die Vornamen der Knaben anlangt, so sind dies Nero, Drusus, Tiberius, Gaius zweimal; der Vorname des sechsten ist unbekannt. Auffallend ist dabei das Fehlen des väterlichen Vornamens Germanicus. Bekanntlich war dieser dem leiblichen Vater unseres Germanicus nach seinem frühen Tode als erblicher Familienbeiname vom Senat decretirt worden[35] und zwar, wie es scheint, in der Weise, dass er allein dem ältesten Sohn zukommt[36]. Darum heisst der Vater nach seinem Tode stets Nero Claudius Drusus Germanicus; und dieselben Namen wird unser Germanicus als Claudier geführt haben[37]. Als derselbe dann im J. 4 n. Chr. durch Adoption in die Familie der Julier überging, ging jenem Senatsbeschluss gemäß das Cognomen auf seinen jüngeren Bruder über[38], der es dann in gleicher Weise auf seine Söhne fortpflanzte[39]. Als Pränomen dagegen erscheint diese Benennung bei den Claudiern nicht. Dagegen ist dem Adoptivenkel des Augustus bei der Adoption nicht, wie dies sonst Regel ist, das [263] Pränomen des Adoptivvaters, sondern das Cognomen des leiblichen Vaters als Pränomen beigelegt worden und es hat derselbe als Julier ohne Zweifel nie ein anderes Pränomen geführt[40]. Der Grund war offenbar, dass bei dem Eintritt in die domus Caesarum das charakteristische Cognomen weder fehlen noch auch nur durch ein zweites beeinträchtigt werden sollte, also das Gedächtniss an den leiblichen Vater nur, freilich unter Zurücksetzung des adoptiven, in dem Vornamen festgehalten werden konnte. Wahrscheinlich aber ist dieser Vorname von Haus aus, ähnlich wie das praenomen imperatoris des Großvaters, als eine persönliche Prärogative betrachtet worden, da derselbe als solcher bei den Nachkommen nirgends wiederkehrt. Dagegen erhielt bekanntlich, als unmittelbar nach dem Tode des Germanicus seinem Bruder Zwillinge geboren wurden, der eine derselben den Namen des Großvaters, der andere den Namen Germanicus.

Die Benennung der Söhne erklärt sich übrigens ohne Schwierigkeit. Der Vorname des Erstgeborenen ist wohl vom Vater überkommen, der denselben, wie bemerkt, allem Anschein nach vor der Adoption geführt hat; an den leiblichen Großvater kann deshalb nicht wohl gedacht werden, weil nach diesem der zweite Sohn heisst und die Namen der beiden ältesten Söhne nicht wohl auf dieselbe Person zurückgeführt werden können. – Dass der zweite Sohn von dem leiblichen väterlichen Großvater benannt ist, ist evident, aber sehr beachtenswerth für die Stellung des Tiberius zu Augustus und den Seinigen, dass in der Namengebung der Enkel dem verstorbenen leiblichen Großvater vor dem lebenden Adoptivgroßvater der Vortritt gegeben wird. – Der dritte Sohn führt dann den Namen des väterlichen Adoptivgroßvaters, welcher zugleich der des Vaterbruders ist. – Der Name des vierten Sohnes ist unbekannt; am nächsten läge dafür Tiberius, wenn, wie wahrscheinlich, bei der Geburt des vierten Sohnes der dritte schon [264] todt war[41]. — Endlich der Name der beiden jüngsten Söhne ist derjenige, den der Urgroßvater geführt hat, bis das praenomen imperatoris dafür eintrat.

Cognomina erscheinen bei den Söhnen nur zwei, der alte Beiname des zur Herrschaft gelangten Geschlechts Caesar und die oben erörterte claudische Benennung Germanicus. Jener Beiname überwiegt durchaus; sämmtliche sechs Söhne führen ihn auf ihren sämmtlichen Denkmälern, mit der einzigen Ausnahme, dass der zweitgeborene Sohn auf der ältesten Inschrift, die wir von ihm besitzen und die ihm im frühesten Kindesalter errichtet sein muss, auf dem Bogen von Pavia statt des Cognomens Caesar das Cognomen Germanicus führt. Vermuthlich soll, da an der domus Caesarum schon sehr früh die Thronfolgeanschauung haftet, damit angedeutet werden, dass nur der älteste agnatische Urenkel des Augustus als künftiger princeps zu betrachten war. — Neben Caesar erscheint das Cognomen Germanicus in der zweiten Generation lediglich bei Gaius, dem späteren Kaiser, und zwar schon vor dessen Thronbesteigung[42]; dass er es aber bei Lebzeiten des Vaters geführt hat, ist nicht erweislich und nicht einmal wahrscheinlich.

Endlich die Beinamen der Töchter erklären sich im Wesentlichen von selbst. Die älteste führt, wie billig, das Cognomen der Mutter, das zugleich an den mütterlichen Großvater erinnert. — Das Cognomen der zweiten ist hergeleitet von dem väterlichen Großvater und zwar wieder von dem leiblichen[43]. — Endlich die dritte und letzte entlehnt ihr Cognomen Livilla ohne Zweifel ihrer Aeltermutter Livia, der Gemahlin des Augustus, deren Namen übrigens auch der Schwester und Schwägerin des Germanicus als [265] Cognomen gegeben worden war. Wenn diese Julia Livilla gegen den gewöhnlichen Gebrauch[44] der Regel nach mit ihrem Geschlechtsnamen benannt wird[45], so ist der Grund davon ohne Zweifel darin zu suchen, dass, als sie geboren ward, die Aeltermutter ihren Namen Livia mit Julia vertauscht hatte und die nach ihr benannte Urenkelin also ihrer Pathe, wenn man den Ausdruck gestatten will, sich in der Benennung näher anschloss, wenn sie sich Julia, als wenn sie sich Livia oder Livilla nannte.

     Berlin.

TH. MOMMSEN. 

  1. D. N. 6, 231. 232. 255.
  2. ‘Das Geburtsjahr der jüngeren Agrippina’ (Philologus 31 S. 185-188); ‘quibus annis in Germania natae sint Agrippina et Drusilla’ (de Taciti fontibus in libro I annalium. Bonn 1873 p. 40–45); ‘ein Widerspruch bei Tacitus und seine Lösung’ (Rhein. Mus. 32 S. 340–352).
  3. Henzen acta Arval. p. XLIV. Damit stimmt auch die schon länger bekannte Arvalenurkunde wahrscheinlich des J. 40 (Marini VIII = Henzen p. L), die freilich bei ihrer argen Interpolation keinen Glauben fand (vgl. Marini Arv. p. 71). Vor Auffindung jener Tafel galt der September für den Geburtsmonat des Germanicus wegen Sueton Gai. 13: in memoriam patris Septembrem mensem Germanicum appellavit. Wir sehen jetzt, dass hiebei vielmehr andere nicht auf die Person des Germanicus bezügliche Rücksichten maßgebend gewesen sind: wahrscheinlich schienen die bloß nach der Nummer benannten Monate sich für den Namenwechsel besser zu eignen und wählte man den September im Anschluss an die beiden unmittelbar vorhergehenden nach den Stiftern der julischen Dynastie umgenannten Monate.
  4. Nach dem Fragment bei Henzen p. XLIX (unrichtig gelesen und daher nicht richtig verstanden bei Marini VII) ging die Feier des Geburtstags der älteren Agrippina derjenigen des 27. October unmittelbar voraus; und da um diese Zeit auch die Theilnahme der Arvalen an den Augustalien des 12. October in den Protokollen auftritt (Henzen p. XLVII), so hat Henzen daraus mit Recht den Geburtstag der Agrippina in der angegebenen Weise bestimmt.
  5. Plinius h. n. 7, 13, 57; Sueton Gai. 7.
  6. Sueton a. a. O.; Tacitus ann. 2, 71.
  7. Henzen 6443. Ich habe, als ich diese Inschrift zuerst herausgab (Berichte der Leipz. Gesellschaft 1849 S. 294), die Frage über Neros Geburtsjahr erörtert.
  8. Sueton Gai. 8: Gaetulicum refellit Plinius quasi mentitum … abusumque audentius mendacio, quod ante annum fere natus Germanico filius Tiburi fuerat appellatus et ipse C. Caesar, de cuius amabili pueritia immaturoque obitu supra diximus. Die sprachliche Verkehrtheit der Conjectur Bergks (Jahrb. des Rhein. Alt. Vereins Bd. 57 S. 43 Anm. 2) vor fuerat einzusetzen mortuus hat Froitzheim Rhein. Mus. 32 S. 343 treffend dargethan und nachgewiesen, dass es durchaus grundlos ist für die Bezeichnung puer ein Alter von mindestens 6–7 Jahren zu fordern. Aber die historische Gedankenlosigkeit ist vielleicht noch ärger. Wäre, wie Bergk annimmt, dieser Knabe 764 sechs- bis siebenjährig verstorben, so ward er 758 oder 759 geboren und war im J. 760 am Leben. Wie verträgt sich jenes mit dem Geburtsjahr Neros? und wie dieses damit, dass auf dem Bogen von Pavia dieser Gaius nicht erscheint, wohl aber seine beiden hienach jüngeren Brüder? Und endlich: wenn Plinius dem Gaetulicus Schuld giebt, dass er die Geburtsorte der beiden gleichnamigen und nur um ein Jahr im Alter verschiedenen Brüder verwechselt habe, so ist das begreiflich; sein Corrector aber legt ihm die Albernheit in den Mund, dass Gaetulicus die Geburt des Jüngeren darum fälschlich nach Tibur versetzt habe, weil der Aeltere dort gestorben ist.
  9. ann. 1, 41: infans in castris genitus. Ohne Zweifel ist dies nichts als der kurze Auszug der von Sueton aufbehaltenen plinianischen Auseinandersetzung über Gaius Geburtsort, welche sicher in der germanischen Kriegsgeschichte desselben eben bei der Schilderung der Meuterei des J. 14 gegeben worden ist. Bekanntlich citirt Tacitus den C. Plinius Germanicorum bellorum scriptor bald nachher (I, 69) als Gewährsmann für Agrippinas Auftreten im Lager bei Xanten.
  10. Tacitus Bezeichnung des J. 16 als des dritten Jahres seiner Kriegführung (ann. 2, 5: tertium iam annum belligeranti) ist schwerlich zu rechtfertigen. Da Tacitus die Erzählung mit Augustus Tode aufnimmt, erfahren wir von ihm über die früheren Vorgänge nichts, als dass schon Augustus dem Germanicus das Obercommando am Rhein übertragen hatte (1, 3); aber ein starkes Detachement steht im Herbst 767/14 im Gebiet der Chauken (ann. 1, 38), und die ganze weitere Erzählung (namentlich 1, 49) zeigt sehr klar, dass, als Augustus starb, wohl Waffenruhe, aber keineswegs Friede in Germanien bestand. Endlich sagt Velleius 2, 123 ausdrücklich, dass Augustus den Germanicus nach Deutschland sandte reliqua belli patraturum. Da die Zeit seiner Sendung durch die oben angeführte Angabe Suetons festgestellt ist, so ist nicht füglich zu bezweifeln, dass für Germanicus das J. 16 vielmehr das vierte Jahr seiner Kriegführung gewesen ist. Tacitus freilich hatte mit Einschluss des Winterfeldzugs vom J. 14/5 nur von drei Jahren zu berichten.
  11. Tacitus ann. 2, 41. Bekanntlich schließt der Triumph des Feldherrn der Regel nach gleich an die Heimkehr an, und es ist nicht abzusehen, warum bei Gemanicus hievon abgegangen sein sollte. Dafür spricht ferner, dass bei Tacitus ann. 2, 26 Tiberius den Germanicus auffordert rediret ad decretum triumphum. Ohne genügenden Grund nimmt Bergk (Rhein Jahrb. 57 S. 45 Anm. 7) an, dass Germanicus den Consecrationen, die Ende 16 stattfanden (Tacitus ann. 2, 41), persönlich beigewohnt habe.
  12. Tacitus ann. 2, 26: precante Germanico annum (d. h. die Verlängerung des Commandos auf das J. 17) efficiendis coeptis acrius modestiam eius adgreditur alterum consulatum offerendo, cuius munia praesens obiret. Es ist schlechterdings nicht abzusehen, in wie fern die Verwaltung des Consulats im J. 18 mit der Commandoführung im J. 17 unverträglich sein soll. Daran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn man, was kaum zulässig ist, die munia consulatus auf die Anwesenheit bei dem Wahlact erstreckt; denn im J. 17 gab es suffecti und so weit wir die Wahlordnung kennen, müssen die am 1. Jan. 18 antretenden Consuln im October 17 gewählt worden sein (Staatsrecht 1², 569). Entweder also hat Tiberius dem Germanicus das Consulat zunächst für 17 in Aussicht gestellt, es ihm aber dann erst für das J. 18 gegeben, oder er hat, was wahrscheinlicher ist und zu dem modestiam adgredi besser passt, dem Germanicus vorgestellt, dass der fast unmittelbare Uebertritt aus dem höchsten militärischen Commando in das höchste bürgerliche Amt Anstoß erregen werde. Aber im ersteren Fall hat Tacitus seiner Pflicht als Historiker sehr übel genügt, indem er von dem Wechsel des Termins schweigt; im zweiten hat er durch den Zusatz cuius munia praesens obiret gezeigt, dass er seine Quellen nicht verstanden hat, und es ist dies um so anstößiger, als Germanicus in der That sein ganzes Consulatjahr hindurch von Rom abwesend gewesen ist. Leichtfertigkeit und Vergesslichkeit im Einzelnen vertragen sich auch mit dem historischen Kothurn; und man wird leider der Ueberzeugung mehr und mehr Raum geben müssen, dass Tacitus eben wie Livius gar nicht selten Mißverstandenes und Missgedachtes berichtet. Ein weiteres arges Beispiel der Art giebt der Bericht über die Soldzahlung an die niedergermanischen Legionen (S. 256 Anm. 3).
  13. Das Spiel des Zufalls, dass aus dieser Ehe erst die sechs Söhne in einer Reihe und dann die drei Töchter ebenfalls hinter einander geboren wurden, hat wohl den Irrthum des Plinius h. n. 7, 13, 57 veranlasst: alii aliaeque feminas tantum generant aut mares, plerumque et alternant, sicut Gracchorum mater duodecies, Agrippina Germanici novies.
  14. Eckhel 6, 219: Agrippina Drusilla Iulia.
  15. Agrippina vermählte sich im J. 28 (Tacitus ann. 4, 75), Drusilla und Julia in vorgeschrittenerem Alter (postquam instabat virginum aetas: Tiberius schwankte lange über die Wahl der Gatten) im J. 33 (Tacitus ann. 6, 15).
  16. ann. 2, 54.
  17. Tacitus ann. 12, 27: Agrippina … in oppidum Ubiorum, in quo genita erat, veteranos coloniamque deduci impetrat: cui nomen inditum e vocabulo ipsius. et forte acciderat, ut eam gentem Rhenum transgressam avus Agrippa in fidem acciperet (vgl. Strabon 4, 3, 4 p. 194: Οὒβιοι … οὕς μετήγαγεν Ἀγρίππας ἑκόντας εἰς τὴν ἐντὸς τοῦ Ῥήνου). Wenn derselbe Schriftsteller in einer anderen und älteren Schrift (Germ. 28) sagt: ne Ubii quidem quamquam Romana colonia esse meruerint ac libentius Agrippinenses conditoris sui nomine vocentur, origine erubescunt, so besteht ein Widerspruch zwischen diesen Stellen nicht; die Gründung der Stadt durch M. Agrippa schließt nicht aus, dass sie Colonialrecht erst von Claudius auf Verwendung der Agrippina empfing, und bei der Beilegung des Namens konnte, ja musste sowohl auf Agrippa wie auf Agrippina Bezug genommen werden, wenn jener die Ortschaft angelegt hatte und diese dort geboren war. Dass die Einwohner späterhin mehr auf Agrippa, die gleichzeitigen Historiker wie ihre Nachfahren mehr auf Agrippina den Ton legte, ist nur in der Ordnung. Aber dass Tacitus Köln fälschlich zum Geburtsort der Agrippina macht, ist unglaublich nicht bloß an sich, sondern vor allem in dieser Verbindung, da er ja des Agrippa auch gedenkt und damit der Gedanke ausgeschlossen ist, dass er eine freie Combination als historische Thatsache vorzutragen sich gestattet hat.
  18. Sueton spricht zuerst von arae (aras ibi ostendi inscriptas ob Agrippinae puerperium), dann von ara. Bergks Annahme, dass Agrippina an demselben Ort zweimal niedergekommen sei, ist von handgreiflicher Verkehrtheit. Plinius, der die Inschrift der Altäre beibringt, bezieht sie nur auf eine Niederkunft; und wenn Sueton sagt, dass Agrippina zweimal in ea regione niedergekommen sei, so hat Froitzheim Rhein. Mus. S. 342 mit vollem Recht die Beziehung dieser Worte auf den vicus Ambitarvius unbegreiflich gefunden; in ea regione ist doch nicht in eo vico. Die allerdings wohl genauere Bezeichnung des Sacrarium als arae wird sich darauf beziehen, dass dasselbe gleichzeitig mehreren Göttern geweiht war. Uebrigens ist mir nicht erinnerlich, dass die Formel ob puerperium auf unseren Inschriften auftritt; sachlich gleichartig ist der Denkstein, welchen der Verwalter einer Kasse von kaiserlichen Officialen wegen der Niederkunft der Lucilla Iunoni Lucinae setzt (Orelli 874 = C.I.L. VI 360). Dass Bergk den Denkstein von Coblenz von Germanicus selbst gesetzt glaubt und Hübner tadelt, der an einen der Legaten desselben dachte (Rhein. Jahrb. 42, 48), zeigt wenig Vertrautheit mit römischer Sitte; eher dürfte man noch tiefer hinabgehen und in dem Dedicanten einen Subalternen oder eine Person aus dem Gesinde, etwa einen Arzt vermuthen.
  19. Ueber die Topographie verweise ich auf Hübners sorgfältige Auseinandersetzung in den Rheinischen Jahrbüchern 42 S. 46 f.; wozu noch hinzutritt die merkwürdige kürzlich in Coblenz gefundene Weihinschrift einen publicanus (Rhein. Jahrb. 50/1 S. 275). Die Hypothesen F. Ritters (Rhein. Jahrb. Bd. 35 S. 1 f.) und Bergks (das. Bd. 57 S. 42 f.) über den vicus Ambitarvius und die verfehlten Versuche die confluentes Suetons auf andere Flüsse als Rhein und Mossel zu beziehen können hier unberücksichtigt bleiben.
  20. 4, 3, 4 p. 194: παροικοῦσι τὸν Ῥῆνον Τρηούιροι͵ καθ’ οὓς πεποίηται τὸ ζεῦγμα ὑπὸ τῶν Ῥωμαίων νυνὶ τῶν στρατηγούντων τὸν Γερμανικὸν πόλεμον. Nur Germanicus kann hier gemeint sein.
  21. Bis an den Rhein erstreckt das Gebiet der Trevirer auch Caesar b. G. 3, 11. 4, 10.
  22. Henzen acta Arval. p. LXIV. LXX.
  23. C. I. L. I p. 329 : Agripp(inae) Iuli(ae) natalis.
  24. In der interpolirten Arvaltafel bei Henzen p. L wird n. (?) Iun. geopfert ob natalem Germanic. Aug.; wofür Henzen vorgeschlagen hat ob natalem [divae Drusillae] Germanic[i filiae sororis] Aug(usti), während ich an die Caesonia, die Gattin des Gaius gedacht habe. Zu bauen ist weder auf diese noch auf jene Vermuthung. — Froitzheim de Tac. ann. I. 1 p. 43 hat versucht aus Dio 59, 13 zu erweisen, dass Drusillas Geburtstag in die ersten Monate des Jahres falle. Aber die Ereignisse sind bei Dio schwerlich in strenger Zeitfolge aufgeführt.
  25. Gai. 7: tres sexus feminini Agrippina Drusilla Livilla continuo triennio
    natae. Froitzheim (Rhein. Mus. 32 S. 342) irrt, wenn er meint diese Worte mit seiner Annahme vereinigen zu können, dass Agrippina 6. Nov. 14, Livilla Anf. 18 geboren sei. Wenn Sueton gesagt hätte, dass Agrippina drei Jahre älter gewesen sei als Livilla, so konnte ein Ueberschuss von etwa drei Monaten füglich unbeachtet bleiben; aber er legt den Nachdruck nicht auf den Zeitraum, sondern auf die unmittelbar auf einander folgenden Geburtsjahre, und es ist mehr als bedenklich die Worte des hier so genauen und so wohl unterrichteten Gewährsmannes umzudeuten.
  26. Tacitus ann. 2, 41: currus quinque liberis onustus. Es sind dies Nero, Drusus, Gaius der jüngere, Agrippina und Drusilla.
  27. Hadriatici ac mox Ionii maris adversam navigationem perpessus.
  28. Tacitus ann. I, 69.
  29. ann. 1, 40: cur filium parvulum, cur gravidam coniugem inter furentes haberet? diu cunclatus aspernantem uxorem, cum se divo Augusto ortam neque degenerem ad pericula testaretur, postremo uterum eius et communem filium multo com fletu complexus ut abiret perpulit.
  30. ann. 1, 44: reditum Agrippinae excusavit ob imminentem partum et hiemem: venturum filium.
  31. Tacitus berichtet hier wieder einmal Dinge, die so, wie er sie erzählt, keine Erklärung zulassen und die er selbst unmöglich verstanden haben kann. Largitio, heisst es 1, 37, differebatur in hiberna cuiusque. Non abscessere quintani unetvicesimanique, donec isdem in aestivis contracta ex viatico amicorum ipsiusque Caesaris pecunia persolveretur. Primam ac vicesimam legiones Caecina legatus in civitatem Ubiorum reduxit, turpi agmine, cum fisci de imperatore rapti inter signa interque aquilas veherentur. Wenn die Legionen 5 und 21, die wir später (c. 45) im Winterlager in Xanten finden, die für die Winterquartiere in Aussicht gestellte Zahlung noch im Sommerlager erzwangen und dies von ihnen besonders hervorgehoben wird, so müssen doch die beiden anderen Legionen sich dieser Ausschreitung nicht schuldig gemacht haben. Dennoch aber sind sie es, die das erpresste Geld bei den Feldzeichen mit sich führen, und es wird dies erzählt, als ob sich das nur so von selbst verstände. Wenn Nipperdey die Erzählung damit rechtfertigt, den man die Legionen nicht verschieden habe behandeln können und die Zahlung auch an die beiden andern Legionen sich also von selbst verstanden habe, so ist dies einmal nicht wahr; nachdem die Officiere aus ihren Privatkassen die von den meuterischen Soldaten geforderte Summe aufgebracht hatten, war es gewiss sehr edelmüthig, aber ganz und gar nicht selbstverständlich, dass sie weiter für die nicht meuternden Abtheilungen noch ebenso viel zusammenschossen. Und gesetzt, dies geschah, wie durfte der Schriftsteller den Abzug nicht etwa der meuternden, sondern der im Gehorsam gebliebenen Abtheilungen als turpe agmen bezeichnen? — Ebenso ist die Erzählung insofern entweder unrichtig oder unvollständig, als Gaecina hier die Legionen nach Köln führt, später aber (c. 48) auftritt als der commandirende Officier im Lager bei Xanten. Wahrscheinlich lautete der Schlusssatz des ursprünglichen nicht zerrütteten Berichtes ungefähr so: primam ac vicesimam legiones Germanicus (oder ein ihm untergeordneter Offizier) in civitatem Ubiorum reduxit, quintam et unam et vicesimam Caecina legatus in castra Vetera turpi agmine. Aber verschrieben ist hier sicher nichts; die Schuld geht höher hinauf. Die Commentatoren des berühmten Historikers thun nicht ihre Pflicht, wenn sie ihn vertheidigen wie der Advocat den Angeklagten.
  32. Nach meiner Meinung ist dieser Bericht eben derselbe, welcher dem Tacitus und dem Sueton vorlag, wie Dio sich ihn in seinem trockenen Pragmatismus zurecht gelegt hat, während andererseits bei Tacitus die Schönfärberei, von der er in der Schilderung des Germanicus nicht frei gesprochen werden kann, auch hier unverkennbar obwaltet.Orant obsistunt, rediret maneret, pars Agrippinae occursantes, plurimi ad Germanicum regressi, sagt Tacitus. Darauf folgt die Standrede, die dieser den Meuterern hält, der Umschlag der Stimmung und die Erklärung des Germanicus über die Rückkehr des Sohnes allein. Also legen doch auch bei ihm die Soldaten der abreisenden Agrippina Hindernisse in den Weg; und deutlicher noch tritt dies bei Sueton Gai. 9 in Beziehung auf den Sohn hervor in den Worten reprenso ac relento vehiculo. Es ist nicht weit von da zu Dios vergröbertem ὑπεκπεμφθέντας συνέλαβον. Das Wegwischen der feineren Nuancen und der Uebergänge ist eine der wesentlichsten Eigenthümlichkeiten der späteren Griechen. — Die vergleichende Kritik des taciteischen und des dionischen Berichtes ist in durchaus befriedigender Weise von Weidemann (Quellen der sechs ersten Bücher des Tacitus. Gleve 1868 S. 5) gegeben worden, der insbesondere richtig hervorhebt, dass Dio als vollendete Thatsache berichtet, was Tacitus darstellt als beabsichtigt, und dass Germanicus bei Dio, ganz anders als bei Tacitus, eine ziemlich klägliche Rolle spielt. Die gleiche Kritik bei Froitzheim Rhein. Mus. S. 344 f. scheint mir misslungen. 'Die Stelle', sagt er, ’reditum Agrippinae excusavit ob imminentem partum et hiemem enthält eine dreifache Unwahrheit‘. Davon besteht die eine in dem Widerspruch, in den die Stelle zu der Angabe über Köln als den Geburtsort der jüngeren Agrippina tritt; wobei aber eben vorausgesetzt wird, dass es sich hier um diese handelt. Die zweite soll darin bestehen, dass Tacitus sich hier insofern widerspreche, als nicht die Nähe des Winters und der Entbindung, sondern lediglich die Furcht vor der Meuterei die Entfernung der Agrippina veranlasst habe. Aber Agrippina war ja eben abgereist und vielleicht zur Zeit ihrem Bestimmungsort bei Trier näher als dem Kölner Lager, so dass Germanicus wohl Ursache hatte seine Gattin nicht den Unbequemlichkeiten auch noch der Rückreise auszusetzen. Ueberdies aber giebt Tacitus hier die Gründe an, die Germanicus den Soldaten gegenüber geltend machte, und selbstverständlich sprach er diesen nicht von einem etwaigen Wiederausbruch der Meuterei, sondern nur von den Reisebeschwerden. Die dritte 'Unwahrheit' soll darin bestehen, 'dass Köln genug Bequemlichkeit für ein Wochenbett darbot'. Aber hier war doch vielmehr der Beweis anzutreten, dass dies in der Villa bei Trier nicht auch der Fall war und Köln, damals Lagerstadt, für solche Vorkommnisse ein Monopol besass. — Noch mehr misslungen erscheint mir der Versuch (S. 347) Dios Erzählung so zu fassen, dass Agrippinas Rückkehr nach Köln sich damit vertrage.
  33. Nach Kießlings sehr wahrscheinlicher Vermuthung hat Plinius, um die nahe liegende Beziehung dieser Inschrift auf die Drusilla abzulehnen, die Behauptung aufgestellt, dass puerperium die Geburt eines Knaben anzeige.
  34. Froitzheims Combinationen in dieser Richtung (Rhein. Mus. 32 S. 348) scheinen mir ebenso verwegen wie bodenlos.
  35. Sueton Claud. 1 : senatus … decrevit … Germanici cognomen ipsi posterisque eius. Dio 55, 2: Γερμανικός τε μετὰ τῶν παίδων ἐπονομασϑείς. Ovid trist. 4, 2, 39: Drusus in his meruit quondam cognomina terris, quae bona progenies digna parente tulit.
  36. Diese Beschränkung der Angaben wird durch die weitere Erzählung Suetons Claud. 2 gefordert.
  37. Zeugnisse wie Denkmäler für Germanicus Benennung vor der Adoption fehlen gänzlich. Aber dass Germanicus als Claudier den väterlichen Vornamen Nero geführt hat, wird auch dadurch wahrscheinlich, dass derselbe Vorname seinem ältesten Sohn beigelegt worden ist. Ob sein einziger Enkel, der spätere Kaiser Nero denselben Vornamen schon bei der Geburt und nicht erst bei der Adoption erhalten hat, ist nicht ausgemacht; doch spricht Sueton (Ner. 7) mehr für die letztere Annahme. Vergl. auch A. 4.
  38. Sueton Claud. 2: appellatus Ti. Claudius Drusus mox fratre maiore in Iuliam familiam adoptato Germanici cognomen adsumpsit. Die Inschriften (C. I. L. V 24. 6416) zeigen, dass er sich in dieser Zeit Ti. Claudius Nero Germanicus nannte; wahrscheinlich hat er den Namen Nero ebenfalls von seinem Bruder übernommen, als dieser bei dem Uebertritt in die julische Familie ihn ablegte.
  39. Bekanntlich hiess der Sohn der Messalina zuerst Ti. Claudius Germanicus, bis er im Jahre 43 diese Benennung mit dem Namen Britannicus vertauschte. Als dann im Jahre 50 durch Adoption ein älterer Bruder hinzutrat, erhielt dieser die Namen Nero Claudius Caesar Drusus Germanicus.
  40. Nur für seine Freigelassenen musste Germanicus allerdings noch ein anderes Pränomen verwenden; aber welches dies gewesen ist, wissen wir bis jetzt nicht, da unter den wenigen Freigelassenen, die von ihm und von seinen Töchtern vorkommen (zum Beispiel Orelli 4146; Mur. 922, 43), meines Wissens keiner mehr als das Cognomen nennt. Auch von seinen Söhnen Nero und Drusus und von seinem Adoptivbruder Drusus liegt wohl keine Inschrift vor, die Antwort auf die Frage gäbe, welche Vornamen ihre Freigelassenen getragen haben.
  41. Der Vorname des mütterlichen Grossvaters M. Agrippa ist schwerlich gewählt worden. Das römische Namenwesen mit seiner gentilicischen Abgeschlossenheit fordert mit Nothwendigkeit, dass die Auswahl der Vornamen sich in dem agnatischen Kreise halte. Noch weniger wird an Germanicus gedacht werden dürfen; wäre diese Benennung auf die Kinder übertragbar gewesen, so würde sie ohne Zweifel dem ersten oder doch dem zweiten Sohn beigelegt worden sein.
  42. Inschrift von Vienna zwischen 33 und 37 n. Chr. (Henzen 5396): C. Caesari Germanici f., Ti. Aug. n., divi Augusti pronepoti, Germanico pontifici, q.
  43. Der Adoptivgroßvater Ti. Caesar ist übergangen; wobei allerdings in Betracht kommt, dass weder sein Vor- noch sein Beiname für eines Weibernamen Anknüpfung bot.
  44. Die in cognominalem Werth den Frauen beigelegten Geschlechtsnamen werden natürlich stehend als Hauptnamen verwendet, wie zum Beispiel also die Tochter des älteren Drusus Livia, die des Agrippa Julia, die des Claudius Octavia heißt. Ebenso dient bei den Frauen, denen ein Cognomen fehlt, der Geschlechtsname nothwendiger Weise als regelmäßige Benennung, wie bei der Gattin des Augustus Livia, bei seiner Tochter Julia, bei den beiden Antoniae. Aber es ist wohl ohne Beispiel, dass von mehreren mit Cognomina versehenen Schwestern eine für gewöhnlich dasselbe nicht und dafür den Geschlechtsnamen braucht.
  45. Besonders scharf tritt dies hervor in zwei Inschriften: Hymnus paedagogus [I]uliae Germanici filiae (Mur. 905, 2 = C. I. L. VI 3998) und Prima Augusti et Augustae l. nutrix Iuliae Germa[nici] filiae (Orelli 675 = C. I. L. VI 4352). Obwohl Agrippina und Drusilla auch Julia heißen, wird doch dieser Name als Distinctiv für die jüngste Tochter verwendet.